Grundstücksrecht: Grundstücksangelegenheiten im Erbfall- bei Zeiten klare Regelungen treffen
Grundstücksangelegenheiten sind in der Regel vielfältig und können sich kompliziert gestalten. Besonders schwierig kann es im Einzelfall werden, wie folgendes Beispiel zeigt: Eine Großmutter hat mit ihrer volljährigen Enkelin gemeinsam einen Pachtvertrag auf fremden Grund und Boden für das im Eigentum der Großmutter stehende Haus geschlossen. Die Großmutter verstirbt, ein Testament gibt es nicht, Sie hinterlässt zwei Söhne, die gesetzliche Erben werden könnten. Die Großmutter hatte der Enkelin mündlich zugesagt, dass diese im Falle ihres Todes das Haus erbt. Nunmehr fordert der Grundstückseigentümer die Pacht von der Enkelin ein, da sie lt. Pachtvertrag Mitpächter ist. Somit ergeben sich viele Fragen für die Enkelin. Was ist mit der mündlichen Absprache? Muss die Enkelin die Pacht zahlen? Wenn ja, in welcher Höhe? Zunächst gilt zu klären, wie der Pachtvertrag im Einzelnen gestaltet ist und welche Verpflichtungen die vermeintlichen Erben haben. Gibt es einen Erbschein oder ist im Grundbuch zu Lebzeiten der Großmutter zugunsten der Enkelin etwas vorgemerkt worden? Allein dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, für den Erbfall dahingehend vorzusorgen, als dass klare schriftliche Willensbekundungen gestaltet werden. Der mündliche Hinweis der Großmutter an die Enkelin hilft hier wenig. Es ergeben sich auch Fragen bezüglich des tatsächlichen Erben und der Nachweis dessen. Wie gestaltet sich das bestehende Pachtverhältnis nach dem Tod der Großmutter und haften nicht die Erben für jedwede Forderungen an die verstorbene Großmutter? Eine pauschale Bewertung ist im Interesse der Enkelin so nicht möglich. Dieses Beispiel veranschaulicht, dass es unbedingt erforderlich ist, solche dann im Erbfall nachwirkenden Vertragsverhältnisse zu Lebzeiten zu regeln. Nach dem hier allgemein vorgetragenen muss die Enkelin gemeinsam mit den Erben - wer dies auch ist - einen Teil der Pacht bezahlen. Die weiteren Umstände gilt es zu klären. Anwaltlicher Rat scheint hier geboten.
Gerhild Telloke Rechtsanwältin
(erschienen im Magdeburger Kurier)
|